Fragen, die häufig an mich gestellt werden:

 

1. Welche Kosten kommen auf mich zu, falls ich das Objekt gewonnen habe?
Eine/Einer gewinnt, wird Eigentümer und hat keine weiteren Kosten.

2. Die Bedingungen enthalten alle Details über die Abwicklung.
Bitte informieren Sie sich zuerst bei den Bedingungen des jeweiligen Objektes.

3. Darf man mehrere Registrierungen durchführen?
Ja, so oft man möchte.

4. Darf ich auch für andere Personen registrieren?
Ja. Sie müssen dann allerdings bei der Registrierung und später auf dem Zahlschein alle für eine Teilnahme notwendigen Daten anführen. Teilnehmer sowie ein Begünstigter müssen volljährig und eigenberechtigt sein.

5. Wo bekomme ich Zahlscheine?
Bei jedem Bankinstitut in Europa. WICHTIG! – im Feld Verwendung muss die Registrierungsnummer richtig eingetragen werden.

6. Ab wann ist meine Registrierung gültig?
Die Registrierung ist mit Einlangen der Registrierungsbestätigung beim Teilnehmer gültig. Wenn der Losverkauf gestartet worden ist, haben die registrierten Teilnehmer 5 Werktage Zeit, den Lospreis zu bezahlen; erst mit Einlangen des Betrages auf dem angegeben Fremdgeldkonto sind sie dann berechtigt an der Ziehung teilzunehmen.

7. Welche Kosten kommen auf mich zu, falls ich das Objekt gewonnen habe?
KEINE! Eine/Einer gewinnt, wird Eigentümer und hat keine weiteren Kosten.

8. Wer garantiert mir die Abwicklung?
Die gesamte Abwicklung sowie etwaige Rücküberweisungen werden von einer TreuhänderIn oder Notar durchgeführt.

9. Was ist, wenn das Objekt bis zum Tag der Verlosung einen Schaden, wie z.B.durch Brand erleidet?
Das Objekt ist entsprechend versichert.

10. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Für rechtliche Fragen an die Treuhänderin, welche mit der Abwicklung betraut ist. Für technische sowie allgemeine Fragen an den Verloser.

11. Was passiert mit meiner Einzahlung, wenn zu wenig Teilnehmer trotz ausreichender Registrierungsanzahl einbezahlt haben?
Geld wird rücküberwiesen abzüglich der Bearbeitungsgebühr von maximal € 10,00 pro Registrierung.

12. Muss ich meinen Gewinn selbst behalten?
Nein, die Gewinnerin/der Gewinner hat natürlich das Recht, den Gewinn zu veräußern.

 

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